Haftpflicht-
versicherung
Haftpflichtversicherung der Allianz
Die Haftpflichtversicherung wurde ab 1. April 2019 in Kraft gesetzt.
In der Zwischenzeit haben sich 12 Sektionen der Versicherung angeschlossen.
Die folgenden Risiken sind versichert:
Pro Versicherungsjahr für Personen-
und Sachschäden sowie
Schadenverhütungskosten neu: Fr. 10 Mio
Selbstbehalt pro Ereignis für
Personen- und Sachschäden,
Schadenverhütungskosten und
Garderobeschäden (Der Selbst-
behalt muss durch den jeweiligen
Frauenverein in einem Schaden-
fall getragen werden): Fr. 200
Es sind alle Tätigkeiten, welche sich aus der statutarischen Tätigkeiten ergeben, versichert. Dies bedeutet, dass z.B. folgende Aktivitäten versichert sind:
• Führen einer Brockenstube
• Führen einer Ludothek
• Führen eines Basars
• Führen einer Kaffeestube
• Durchführung von Anlässen
Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin ist der TGF.
Für eine Aufnahme in die Versicherung ist der Sektionsname und die vollständige Adresse dem TGF zu melden.
Informationen werden gerne abgegeben unter homepage@tgf-frauenverein.ch