Seit vielen Jahren besitzt der Thurgauische Gemeinnützige Frauenverein einen vereinseigenen Fonds. Daraus kann eine familienexterne Betreuung in Notsituationen, eine Entlastung in der Familie oder eine Sachspende finanziert werden.
Zum Wohle der ganzen Familie sollen damit neue Kräfte gewonnen werden.
Es ist uns bewusst, dass die Anforderungen an Mütter und Väter immer grösser werden, besonders wenn familiäre – oder gesundheitliche Probleme auftreten.
Um über die nötigen finanziellen Mittel zu verfügen, wird in regelmässigen Abständen die Jahresaufgabe für diesen Fonds bestimmt.
Die Leistungen daraus betragen nach unseren festgelegten Richtlinien :
pro Tag Fr. 50.- für die Mutter und Fr. 30.- für jedes Kind, maximal während 21 Tagen.
Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss vorgängig ein schriftliches Gesuch, mit Angaben der Notlage, an den TGF gestellt werden. Im Vorstand wird darüber befunden, ob eine Unterstützung in Frage kommt.
Der Vorstand gewährleistet, dass die erhaltenen personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich behandelt werden.
Einreichung Gesuch:
Das ausgefüllte Gesuchsformular inkl. Unterlagen ist einzureichen an:
muki-fonds@tgf-frauenverein.ch.
–> Gesuchsformular
Flyer: Fonds „Mutter und Kind“
Reglement: Fonds „Mutter und Kind“
Spendenkonto für den
Fonds „Mutter und Kind“:
Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, Kinder und Familien in Notsituationen zu unterstützen.
Thurgauer Kantonalbank
8570 Weinfelden
zu Gunsten: Thurgauischer Gemeinnütziger Frauenverein
Vermerk: Fonds „Mutter und Kind“
IBAN CH95 0078 4112 0432 6080 4
Herzlichen Dank für Ihre Spende.
Der TGF ist steuerbefreit im Sinne von § 75 Abs. 1 Ziff.7 StG für die Staats- und Gemeindesteuern sowie Art. 56 lit. g DBG für die direkte Bundssteuern. Freiwillige Zuwendungen an den Verein, nicht aber Mitgliederbeiträge, sind abzugsfähig.
–> Entscheid