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Thurgauer-
Frauenstimmen

Das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen wurde in der Schweiz vor 50 Jahren eingeführt.

Als es um das Frauenstimmrecht ging, waren nicht alle Frauenorganisationen mit Feuer und Flamme dafür. Heute aber stehen alle dahinter.

Zum 50-jährigen Jubiläum des Frauenstimm- und Wahlrechts haben sich die kantonalen Frauenorganisationen des Thurgaus vernetzt.

Flyer: Thurgauer Frauenstimmen mit Link zum Film über die organisierenden Vereine am Anlass „50 Jahre Frauenstimmrecht“

 

 

Haftpflicht-
versicherung

Haftpflichtversicherung der Allianz

Die Haftpflichtversicherung wurde ab 1. April 2019 in Kraft gesetzt.
In der Zwischenzeit haben sich 12 Sektionen der Versicherung angeschlossen.

Die folgenden Risiken sind versichert:

Pro Versicherungsjahr für Personen-
und Sachschäden sowie
Schadenverhütungskosten neu:         Fr. 10 Mio

Selbstbehalt pro Ereignis für
Personen- und Sachschäden,
Schadenverhütungskosten und
Garderobeschäden (Der Selbst-
behalt muss durch den jeweiligen
Frauenverein in einem Schaden-
fall getragen werden):                             Fr. 200

Es sind alle Tätigkeiten, welche sich aus der statutarischen Tätigkeiten ergeben, versichert. Dies bedeutet, dass z.B. folgende Aktivitäten versichert sind:
• Führen einer Brockenstube
• Führen einer Ludothek
• Führen eines Basars
• Führen einer Kaffeestube
• Durchführung von Anlässen

Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin ist der TGF.

Für eine Aufnahme in die Versicherung ist der Sektionsname und die vollständige Adresse dem TGF zu melden.
Informationen werden gerne abgegeben unter homepage@tgf-frauenverein.ch

benevol
Thurgau

Mitgliedschaft bei benevol

Der TGF ist Partner-Mitglied bei benevol.
Daraus ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Auf www.benevol-jobs.ch erhalten Sie die Möglichkeit, mit einem Portrait Ihre Organisation auf Ihre Arbeit aufmerksam zu machen und Freiwillige zu finden und zu suchen. Der Stellenanzeiger von benevol Thurgau und benevol St. Gallen erscheint in der Thurgauer Zeitung respektive im St. Galler Tagblatt.
  • In 2 Ausgaben können Sie kostenlos ein Inserat publizieren lassen.
    Abgabetermine für die Ausgabe im Frühling ist der 4. März 2024 (Erscheinung ab 26.3.2024) und für die Ausgabe im Herbst ist der 26. August 2024 (Erscheinung ab 17.9.2024).
    Entscheidend für die Publikation ist der Eingang Ihres Inserates.
    Sektionen, die das wünschen, melden sich bitte beim Vorstand.
  • „Goodies“ für Ihre Freiwilligen, wie z.B. vergünstigte Eintrittskarten für kulturelle Anlässe.
  • Zwei Mal jährlich erscheint ein Newsletter über Aktuelles und Trends rund um die Freiwilligenarbeit

Weitere Vorteile sind zu finden unter:

Nutzen einer Partner-Mitgliedschaft